Heute hat es:
"Solange das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz, wenn es von Rechtsprechung des BGH abweichen möchte, vorlegen muss, so lange können Sie jeden Antrag so falsch entscheiden wie Sie wollen."
ins Poesiealbum geschafft.
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Alexandra Braun aus Hamburg bloggt über Alltägliches, Komisches und Ungewöhnliches aus der Welt des Rechts.
"Solange das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz, wenn es von Rechtsprechung des BGH abweichen möchte, vorlegen muss, so lange können Sie jeden Antrag so falsch entscheiden wie Sie wollen."
APOSTROPH! APOSTROPH!
AntwortenLöschenDer ist gut! Sehr gut sogar. Ich musste auf jeden Fall schmunzeln!
AntwortenLöschenLieber Vorkommentator: Wo fehlt ein Apostroph? Oh, entdeckt. Es ist zu viel!