Stimmt es eigentlich, das die "Landesverfassung" auf die Sie als Rechtsanwältin den Eid geleistet haben, gar nicht rechtskräftig ist? Existiert das Land den dann eigentlich? Und falls nicht, handeln Sie dann womöglich illegal und daraus privat haftbar?
http://www.youtube.com/user/MenschenrechtTV#p/u/10/Clz9FcCZWA4 (ab 9min 15sek)
In Niedersachsen scheint man damit jedenfalls Schwierigkeiten zu haben:
Braucht man für diesen Pott einen Waffenschein?
AntwortenLöschenViele Grüße
RAin Petra Hildebrand-Blume
Jetzt beschwert sich schon der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft, das es in der BRD keine Rechtsgrundlage für die Rechtspflege mehr gibt:
AntwortenLöschenhttps://derhonigmannsagt.wordpress.com/2011/09/29/vorstand-der-deutschen-polizeigewerkschaft-bestatigt-rechtslage/
Scheint sich ja um eine OFFENKUNDIGKEIT nach § 291CPO zu handeln.
Die Anwälte scheinen ja nicht mal ein richtiges BGB zu haben!
https://www.youtube.com/user/Tikslbg#p/u/0/yEWJysjZlr0
Stimmt es eigentlich, das die "Landesverfassung" auf die Sie als Rechtsanwältin den Eid geleistet haben, gar nicht rechtskräftig ist?
Existiert das Land den dann eigentlich?
Und falls nicht, handeln Sie dann womöglich illegal und daraus privat haftbar?
http://www.youtube.com/user/MenschenrechtTV#p/u/10/Clz9FcCZWA4 (ab 9min 15sek)
In Niedersachsen scheint man damit jedenfalls Schwierigkeiten zu haben:
http://deutsches-amt.de/neuigkeiten/freie-wahlen-im-besetzten-bundesland-niedersachsen.html