Wird einem Menschen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen (§ 111a StPO), so kann man gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen.
Statistische Daten sind mir keine bekannt, aber natürlich hat längst nicht jede Beschwerde Erfolg. Umso mehr freut man sich als Verteidigerin, wenn eine Beschwerde erfolgreich ist. Schließlich hat man zuvor gegrübelt, sich Mühe gegeben, an Formulierungen gefeilt...
Meine Freude über erfolgreiche Beschwerden wird nun in Zukunft nicht mehr so hoch sein.
Habe ich doch gerade eine Akte in den Händen, in der der Mandant (vor meine Beauftragung) selbst Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eingelegt hat. Mit dünnen Worten ("Ich brauche aber mein Auto") und siehe da, das Landgericht gibt der Beschwerde statt und hebt den Beschluss des Amtsgerichts auf. Natürlich nicht, weil der Mandant sein Auto braucht, sondern mit einer anderen -zutreffenden - Begründung.
Für die mündliche Verhandlung sind das aber schöne Voraussetzungen.
Mittwoch, 17. August 2011
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Super blog and nice writings
AntwortenLöschenThanks for all posts
Thanks in advance for coming posts...
Keep writing...............
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Da ist ein spammer :-(
AntwortenLöschenDie wichtigste Begründung dürfte doch sein:
AntwortenLöschenIch brauche mein Auto, um zu meiner Rechtsanwältin zu kommen ...
Wie darauf wohl ein Richter reagieren würde ?
;-)
http://www.rechtsanwalt-baden.de/?p=1016
AntwortenLöschenViele Grüße aus dem wilden Süden...
@Anonym 15:46
AntwortenLöschenWenn der Mandant selbst Beschwerde eingelegt hätte, dann hätte es nur zwei Tage gedauert.
;-)
ja und WAS war denn nun die Begründung, die zum Erfolg führte bei dem Mandanten ? Das haben Sie uns noch nicht verraten!
AntwortenLöschenGenau das würde mich auch interesieren.... Aber die Welt ist manchmal so einfach, dass man es kaum glauben kann.
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