Mittwoch, 22. Dezember 2010

Szenen einer Haftprüfung

Vorsitzender zur Staatsanwältin: "Frau Staatsanwältin, was haben Sie denn für konkrete Anhaltpunkte für das Vorliegen von Fluchtgefahr."

Staatsanwältin: "Allgemeine Lebenserfahrung."

Vorsitzender: "Ich meinte mehr so konkrete Anhaltspunkte."

Staatsanwältin: "........" (schweigt)



Wie schön, dass der Mandant nun Weihnachten mit seiner Familie unterm Tannenbaum sitzt und nicht mehr in der Untersuchungshaftanstalt.

7 Kommentare:

  1. weihnachten ist eine schöne zeit, um haftsachen zu verhandeln. da fallen mehr geständnisse im gerichtssaal als schneeflocken vor dem fenster.

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  2. Hatte Gestern auch nen Vogel, der sich unter Tränen und verweis auf seine Familie, und das er nicht ins Gefängnis könnte zu einem Geständnis durchgerungen hat. Gab trotzdem 1 Jahr ohne Bewährung. Auf die Frage, was er denn hätte tun können, um nicht ins Gefängnis zu kommen, konnte ich nur den Kopf schütteln und die Vorsitzende sagen: Niemanden "abziehen"?!?

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  3. Richtig, die Geständnis-Erzwingungs-Haftbefehle. Meine (zweite) Haftprüfung war am 20.12.04. Geständnis gab`s nicht (wird es niemals geben) ergo, Haftbefehl blieb bestehen. jetzt auch auf der HP, nebst Revisionsbegründung.

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  4. Hm, bevor ich mich dem "wie schön" anschließe, möchte ich doch gerne wissen, was demjenigen vorgeworfen wird... dann sage ich ihnen, ob ich es "schön" finde, dass er aus der U-Haft raus ist.

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  5. @Stefan:
    dem kann ich indes nicht zustimmen. uhaft ist KEINE strafhaft. deshalb ist es grds EGAL, welche tat der beschuldigte begangen hat. wenn kein uhaft-grund mehr vorliegt, muss er raus. und das ist dann in der tat schön für ihn und für den rechtsstaat, der dieses massive eingriffsinstrument hohen anforderungen unterwirft.

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  6. "Ich kann Sie doch vor dem (Schläger) nicht schützen" war die verbale Begründung des Haftbefehls. Meine Anklage war vers. Totschlag.
    Meine Verteidigung war 'Notwehr'. Der 24-mal, meist gewalttätig verurteilte, 95 Kg Frustschläger, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits wieder 2 offene Gewalttaten aus dem Kalender. Ich, 60 Kg, war niemals vorbestraft.
    So gut so schlecht ! Kommentare 'Leipziger', Notwehr RN 289, 290. "Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erstreckt sich die Pflicht der Staatsanwaltschaft, den Sachverhalt vollständig aufzuklären, auch darauf, Hinweisen nachzugehen, dass die ermittelte Tat nach § 32 gerechtfertigt ist.....Solange Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Tat durch Notwehr gerechtfertigt ist, fehlt auch der dringende Tatverdacht i. S. d. § 112 Abs. 1 StPO, als Voraussetzung für einen Haftbefehl (s. nur Schlothauer StV 1996 391, 393f mj.w.N.).

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